- Freischulzengericht
- ∙Frei|schul|zen|ge|richt, das: von Abgaben u. Lasten freies Gut, mit dessen Besitz zugleich auch das Amt des Bürgermeisters u. des Gerichtsherrn verbunden ist: Er hat drei Meilen von hier ein schönes -e (Lessing, Minna III, 4).
Universal-Lexikon. 2012.